Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Die Arbeitsgemeinschaft Dissoziative Störungen e.V. wurde mit Bescheid vom 25.09.2024 über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO als gemeinnützig anerkannt. Ihre Spenden oder Zuwendungen sind damit steuerabzugsfähig.

Sie wollen uns unterstützen? Informationen zu unserer Arbeit gegen sexualisierte Gewalt in rituellen, organisierten Strukturen und Spendenmöglichkeiten finden Sie hier. Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter info@ag-dis.de.